Service
Verlängerte Gewährleistung
Als Handwerksbetrieb sind wir gemäß VOB dazu verpflichtet ihnen eine Gewährleistungsfrist von mindesten 2 Jahren einzuräumen. Wir sind aber von der Qualität unserer Arbeit überzeugt und erstellen unsere Verträge freiwillig auf Grundlage des BGB und damit mit einer Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
Keine "Überraschungen"
Der in unserem Angebot genannte Preis ist ein Höchstpreis und wird in der Rechnung auf keinen Fall überschritten.
20% unserer Lohnkosten "zahlt das Finanzamt"
Privatkunden können die Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen in ihrer nächsten Steuererklärung geltend machen. Selbstverständlich erhalten sie von uns eine Rechnung die alle vom Finanzamt vorgegebenen Bedingungen erfüllt.
Alles aus einer Hand
Wenn Räume grundlegend verändert werden sollen, gehören dazu auch die passenden Türen, Schalter und Leuchten. Können wir Arbeiten nicht selbst ausführen, kooperieren wir mit anderen Handwerkern und Dienstleistern. Sie haben nur einen Ansprechpartner und bekommen nur eine Rechnung. Eben Alles aus einer Hand.
Komplettservice
Egal ob Möbel gerückt oder eine Lampe demontiert werden muss, wir kümmern uns drum. Auf Wunsch übernehmen wir sämtliche Vorbereitungen und auch die anschließende Reinigung der renovierten Räume .
Wochenend- und Nachtservice
Viele Geschäftsinhaber können es sich nicht erlauben ihr Geschäft für die Dauer unserer Arbeiten zu schließen. Für sie werden wir selbstverständlich auch nach Geschäftsschluss tätig.